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Zusatzinformationen
Die Sperrmüllbeantragung ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, die Abholung von sperrigen Abfällen, die nicht in die reguläre Mülltonne passen, zu veranlassen. Über ein Onlineformular kann diese Dienstleistung bequem von zu Hause aus beantragt werden.
Um Sperrmüll beantragen zu können, müssen Sie in der jeweiligen Gemeinde gemeldet sein und über eine entsprechende Müllentsorgung registriert sein. Es ist wichtig, dass der Sperrmüll eindeutig als solcher klassifiziert wird und nicht als Sondermüll gilt.
Für die Beantragung des Sperrmülls benötigen Sie Ihre Meldebescheinigung sowie gegebenenfalls die Abfallgebührenbescheinigung. Weitere Angaben wie die genaue Adresse und Kontaktdaten sind ebenfalls erforderlich.
Die Beantragung sollte mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Abholtermin erfolgen. Beachten Sie, dass in einigen Gemeinden spezifische Abholtage festgelegt sind, die eingehalten werden müssen.
Die Kosten für die Sperrmüllabholung können je nach Menge und Art des Abfalls variieren. In vielen Gemeinden ist die Abholung einmal pro Jahr kostenfrei; zusätzliche Abholungen sind oft gebührenpflichtig.
Die Regelungen zur Sperrmüllabholung basieren auf den kommunalen Abfallsatzungen sowie den entsprechenden Landesabfallgesetzen. Diese legen fest, welche Arten von Abfällen als Sperrmüll gelten und wie die Entsorgung organisiert wird.