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Zusatzinformationen



Beschreibung Einführung:

Der Fischereischein ermöglicht es Ihnen, in den Gewässern unserer Region auf verantwortungsvolle Weise zu angeln. Mit dem Fischereischein tragen Sie zum nachhaltigen Schutz und zur Pflege unserer Fischbestände bei.

Voraussetzungen:

Um einen Fischereischein zu beantragen, müssen Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Ein Nachweis über die bestandene Prüfung ist erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

Für die Antragstellung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie das Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung. Bei Erneuerung des Scheins ist zusätzlich der abgelaufene Fischereischein vorzulegen.

Fristen:

Die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Wir empfehlen, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Angeln einzureichen.

Kosten:

Die Gebühr für die Ausstellung des Fischereischeins richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung und beträgt je nach Gültigkeitsdauer zwischen 20 und 50 Euro.

Rechtliches:

Die Ausstellung des Fischereischeins erfolgt auf Grundlage des Fischereigesetzes unseres Bundeslandes sowie der dazugehörigen Verordnungen. Bitte beachten Sie die geltenden Regelungen, um eine ordnungsgemäße Nutzung des Fischereischeins zu gewährleisten.