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Zusatzinformationen
Der Fischereischein ermöglicht es Ihnen, in den Gewässern unserer Region auf verantwortungsvolle Weise zu angeln. Mit dem Fischereischein tragen Sie zum nachhaltigen Schutz und zur Pflege unserer Fischbestände bei.
Um einen Fischereischein zu beantragen, müssen Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Ein Nachweis über die bestandene Prüfung ist erforderlich.
Für die Antragstellung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie das Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung. Bei Erneuerung des Scheins ist zusätzlich der abgelaufene Fischereischein vorzulegen.
Die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Wir empfehlen, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Angeln einzureichen.
Die Gebühr für die Ausstellung des Fischereischeins richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung und beträgt je nach Gültigkeitsdauer zwischen 20 und 50 Euro.
Die Ausstellung des Fischereischeins erfolgt auf Grundlage des Fischereigesetzes unseres Bundeslandes sowie der dazugehörigen Verordnungen. Bitte beachten Sie die geltenden Regelungen, um eine ordnungsgemäße Nutzung des Fischereischeins zu gewährleisten.