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Zusatzinformationen
Die Kanalbenutzungsgebühren und die Gebühren für Bauwasser sind Abgaben, die für die Nutzung der kommunalen Abwasseranlagen und für die Bereitstellung von Wasser während der Bauphase erhoben werden. Diese Gebühren tragen zur Instandhaltung und zum Ausbau der kommunalen Infrastruktur bei.
Die Kanalbenutzungsgebühren fallen an, sobald ein Grundstück an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen ist. Die Gebühren für Bauwasser werden fällig, wenn Wasser für Bauzwecke benötigt wird und vorübergehend bereitgestellt wird.
Für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren wird in der Regel die Grundfläche des Grundstücks sowie der Wasserverbrauch benötigt. Für Bauwasser ist ein Antrag mit Angaben zur Baustelle und dem voraussichtlichen Wasserbedarf erforderlich.
Die Gebühren sind jährlich zu entrichten, spätestens bis zum 31. März des Folgejahres. Der Antrag für Bauwasser muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden.
Die Höhe der Kanalbenutzungsgebühren richtet sich nach dem Wasserverbrauch und der Größe des Grundstücks. Die Kosten für Bauwasser werden nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet.