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Zusatzinformationen
Die Automaten-, Vergnügungs- und Spielapparatesteuer ist eine kommunale Abgabe, die für den Betrieb von Spielautomaten und Vergnügungseinrichtungen in unserer Gemeinde erhoben wird. Mit dieser Steuer soll ein Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben geleistet werden.
Die Steuerpflicht tritt ein, sobald Sie in unserer Gemeinde Automaten oder andere vergnügungssteuerpflichtige Geräte aufstellen. Eine Anmeldung dieser Geräte ist zwingend erforderlich, um die Steuer korrekt zu erheben.
Für die Anmeldung sind das ausgefüllte Onlineformular, eine Kopie des Gewerbescheins und Angaben zur Anzahl und Art der aufgestellten Geräte erforderlich. Zusätzlich benötigen wir eine Übersicht der Aufstellungsorte.
Die Anmeldung von neuen Geräten muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufstellung erfolgen. Änderungen oder die Abmeldung von Geräten sind ebenfalls innerhalb dieser Frist zu melden.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Anzahl und Art der aufgestellten Automaten sowie deren Standort. Eine detaillierte Aufstellung der Gebühren finden Sie im Onlineformular.