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Zusatzinformationen
Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Anmeldung eines Hundes in unserer Gemeinde ist eine wichtige Pflicht, die zur Erfassung und Registrierung Ihres Haustieres beiträgt. Durch die Anmeldung unterstützen Sie uns dabei, ein aktuelles Verzeichnis zu führen und gewährleisten, dass alle Hunde in unserer Gemeinde ordnungsgemäß registriert sind.
Jeder Hundehalter, der einen Hund in unserer Gemeinde hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug anzumelden. Dies gilt für alle Hunde, unabhängig von Rasse oder Größe.
Für die Anmeldung benötigen Sie einen Nachweis über die Identität des Hundes (z.B. Impfausweis oder Chipnummer) sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass des Hundehalters. Zudem sind Angaben über die Rasse, das Alter und die bisherige Haltung des Hundes erforderlich.
Die Anmeldung Ihres Hundes muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Umzug erfolgen. Bitte beachten Sie diese Frist, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Die Hundesteuer beträgt im Gebiet der Stadt Schwalmstadt jährlich
für den ersten Hund | 66,00 € |
für den zweiten Hund | 96,00 € |
für den dritten und jeden weiteren Hund | 120,00 € |
Hundesteuermarken
Wenn eine Hundesteuermarke in Verlust gerät oder beschädigt wird, bekommen Sie bei uns eine Ersatzmarke. Diese wird mit einer Verwaltungsgebühr von 1,50 Euro berechnet.