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Zusatzinformationen



Beschreibung Einführung:

Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Anmeldung eines Hundes in unserer Gemeinde ist eine wichtige Pflicht, die zur Erfassung und Registrierung Ihres Haustieres beiträgt. Durch die Anmeldung unterstützen Sie uns dabei, ein aktuelles Verzeichnis zu führen und gewährleisten, dass alle Hunde in unserer Gemeinde ordnungsgemäß registriert sind.

Voraussetzungen:

Jeder Hundehalter, der einen Hund in unserer Gemeinde hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug anzumelden. Dies gilt für alle Hunde, unabhängig von Rasse oder Größe.

Erforderliche Unterlagen:

Für die Anmeldung benötigen Sie einen Nachweis über die Identität des Hundes (z.B. Impfausweis oder Chipnummer) sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass des Hundehalters. Zudem sind Angaben über die Rasse, das Alter und die bisherige Haltung des Hundes erforderlich.

Fristen:

Die Anmeldung Ihres Hundes muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Umzug erfolgen. Bitte beachten Sie diese Frist, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Kosten:

Die Hundesteuer beträgt im Gebiet der Stadt Schwalmstadt jährlich

 für den ersten Hund  66,00 €
 für den zweiten Hund  96,00 €
 für den dritten und jeden weiteren Hund  120,00 €

Hundesteuermarken

Wenn eine Hundesteuermarke in Verlust gerät oder beschädigt wird, bekommen Sie bei uns eine Ersatzmarke. Diese wird mit einer Verwaltungsgebühr von 1,50 Euro berechnet.