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Zusatzinformationen
Wenn Sie in unserer Gemeinde Tiere züchten, halten oder mit ihnen handeln möchten, benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Diese Genehmigung dient dem Schutz der Tiere und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine entsprechende Sachkunde nachweisen. Zudem sind die Haltungseinrichtungen regelmäßig von einer zuständigen Behörde zu überprüfen.
Für den Antrag benötigen Sie einen Nachweis über Ihre Sachkunde, einen Plan der Haltungsräume sowie eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Anmeldung Ihres Unternehmens.
Der Antrag sollte mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn der Zucht, Haltung oder des Handels eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Für die Erteilung der Erlaubnis fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach dem Verwaltungsaufwand richtet. Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Behörde.