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Zusatzinformationen



Beschreibung Einführung:

Wenn Sie als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis aus unserer Gemeinde wegziehen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Dieser Schritt ist notwendig, um die waffenrechtlichen Bestimmungen auch nach Ihrem Umzug sicherzustellen.

Voraussetzungen:

Um den Antrag bei Wegzug stellen zu können, müssen Sie bereits Inhaber einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis sein. Zudem muss der geplante Wegzug in eine andere Gemeinde oder Stadt erfolgen.

Erforderliche Unterlagen:

Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir eine Kopie Ihrer aktuellen waffenrechtlichen Erlaubnis sowie einen Nachweis über Ihren neuen Wohnsitz. Weiterhin sollten Sie ein gültiges Ausweisdokument bereithalten.

Fristen:

Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Ihrem geplanten Umzug gestellt werden. Eine frühzeitige Antragstellung wird empfohlen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.

Kosten:

Für die Bearbeitung des Antrags fallen Gebühren an. Die genaue Höhe der Kosten erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung.