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Zusatzinformationen



Beschreibung Einführung:

Die Meldung eines Corona-Verdachtsfalls ist ein wichtiger Schritt, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Gesundheit der Gemeinschaft zu schützen. Über unser Online-Formular können Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert mögliche Infektionsfälle melden.

Voraussetzungen:

Eine Meldung kann erfolgen, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht, z. B. bei Symptomen oder nach Kontakt mit einer infizierten Person. Es ist wichtig, dass die betroffene Person sich in Quarantäne begibt, bis eine offizielle Diagnose vorliegt.

Erforderliche Unterlagen:

Für die Meldung benötigen Sie keine speziellen Dokumente. Es sind lediglich Angaben zur betroffenen Person und zu den Umständen des Verdachtsfalls erforderlich.

Fristen:

Die Meldung sollte so schnell wie möglich nach Auftreten des Verdachts erfolgen, um eine rasche Nachverfolgung und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ermöglichen.

Kosten:

Die Meldung eines Corona-Verdachtsfalls über unser Online-Formular ist kostenfrei.

Beschreibung Einführung:

Mit dem Onlineantrag auf Verdienstausfallentschädigung (Covid-19) können Bürger unserer Gemeinde schnell und unkompliziert eine Entschädigung für Verdienstausfälle aufgrund von Covid-19-Maßnahmen beantragen. Diese Leistung unterstützt alle, die aufgrund von Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Kinderbetreuung finanziellen Einbußen erlitten haben.

Voraussetzungen:

Um die Verdienstausfallentschädigung zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Verdienstausfall direkt durch behördlich angeordnete Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 entstanden ist. Die Antragstellung ist sowohl für Selbstständige als auch für Arbeitnehmer möglich.

Erforderliche Unterlagen:

Für die Antragstellung benötigen Sie eine Kopie des Bescheids über die Quarantäne oder das Tätigkeitsverbot, Nachweise über Ihren Verdienstausfall sowie gegebenenfalls eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers. Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen digital vorliegen.

Fristen:

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Quarantäne oder des Tätigkeitsverbots eingereicht werden. Bitte beachten Sie diese Frist, um Ihren Anspruch auf Entschädigung nicht zu verlieren.

Kosten:

Die Nutzung des Onlineformulars und die Antragstellung sind für Sie kostenfrei. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Rechtliches:

Die Rechtsgrundlage für die Verdienstausfallentschädigung bildet das Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG). Weitere rechtliche Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Paragraphen des Gesetzes.