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Zusatzinformationen
Mit dem Kurzzeitkennzeichen können Sie Ihr Fahrzeug kurzfristig für Probefahrten oder Überführungen anmelden. Diese Art von Kennzeichen ist maximal fünf Tage gültig und bietet eine flexible Lösung, wenn ein Fahrzeug nicht dauerhaft zugelassen werden soll.
Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, müssen Sie in der Regel einen festen Wohnsitz in Deutschland haben und ein Fahrzeug vorweisen, das zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist. Das Fahrzeug muss außerdem über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen.
Für den Antrag benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Fahrzeugpapiere (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie den Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer). Bei Fahrzeugen ohne aktuelle HU ist ein Nachweis über den technischen Zustand erforderlich.
Der Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen sollte idealerweise einige Tage vor der geplanten Nutzung gestellt werden. Das Kennzeichen ist ab dem Ausstellungsdatum für maximal fünf Tage gültig.
Die Gebühren für das Kurzzeitkennzeichen variieren je nach Bundesland und betragen in der Regel zwischen 10 und 30 Euro. Hinzu kommen Kosten für das Prägen der Kennzeichen und die Versicherung.