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Zusatzinformationen
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umgezogen oder aus dem Ausland neu in unsere Stadt zugezogen sind, müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden. Die Anmeldung Ihres Wohnsitzes ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte zeitnah nach dem Umzug erfolgen. Mit unserem Online-Formular können Sie Ihre Wohnsitzanmeldung bequem von zu Hause aus vorbereiten und direkt online einreichen.
- Sie sind neu in unsere Stadt gezogen oder haben innerhalb des Gemeindegebiets die Wohnung gewechselt.
- Sie sind volljährig oder vertreten ein minderjähriges Familienmitglied.
- Der Wohnsitz wird tatsächlich bezogen (keine rein postalische Adresse).
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (Bestätigung des Vermieters oder Eigentümers, dass Sie eingezogen sind)
- ggf. Vollmacht, wenn Sie die Anmeldung für eine andere Person vornehmen
- Bei Anmeldung der Familie: Geburtsurkunden bzw. Nachweise zur Familienzugehörigkeit
Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug erfolgen.
Ein späteres Anmelden kann zu einem Bußgeld führen.
Die Anmeldung des Wohnsitzes ist kostenfrei.
- Bundesmeldegesetz (BMG)
- ggf. Landesmeldegesetz Ihres Bundeslandes
- Meldewesenverordnung der Gemeinde/Stadt