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Zusatzinformationen
Die Voranmeldung eines Zuzuges dient der frühzeitigen Information der zuständigen Meldebehörde über einen geplanten Wohnortwechsel. Dies ermöglicht eine zügige und reibungslose Abwicklung des Meldeprozesses sowie die rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen und Unterlagen für die betroffenen Bürger.
- Geplanter Wohnsitzwechsel in die betreffende Gemeinde
- Vollständige und korrekte Angabe der neuen Wohnanschrift
- Einhaltung der gesetzlichen Meldefristen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bestätigung des neuen Vermieters oder Eigentümers (Wohnungsgeberbestätigung)
- Vorherige Meldebescheinigung des aktuellen Wohnortes
- Bei Familien: Geburtsurkunden der Kinder, gegebenenfalls Heiratsurkunde
Die Voranmeldung sollte spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Umzugstermin erfolgen. Die endgültige Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug erfolgen.
Die Voranmeldung eines Zuzuges ist in der Regel kostenfrei. Eventuelle Gebühren können jedoch für die Ausstellung zusätzlicher Bescheinigungen oder beglaubigter Dokumente anfallen.