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Beschreibung Einführung:

Die Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises ist notwendig, wenn das Dokument verloren gegangen oder gestohlen wurde. Diese Erklärung dient dazu, den Verlust offiziell bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und die Ausstellung eines neuen Dokuments zu veranlassen. Es schützt den Inhaber auch vor Missbrauch des verlorenen Dokuments.

Voraussetzungen:
  • Der Verlust muss unverzüglich bei der zuständigen Behörde (Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt) gemeldet werden.
  • Der Verlust muss glaubhaft gemacht werden.
  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen und sich durch ein anderes gültiges Ausweisdokument oder eine andere Identifikation ausweisen können.

Erforderliche Unterlagen:
  • Ein gültiges Ausweisdokument (falls vorhanden) oder ein anderes Identifikationsdokument
  • Eine schriftliche Erklärung über den Verlust des Passes oder Personalausweises
  • Ein aktuelles Passfoto (bei Beantragung eines neuen Dokuments)
  • Bei Diebstahl: eine Kopie der Anzeige bei der Polizei

Fristen:
  • Der Verlust des Passes oder Personalausweises muss unverzüglich gemeldet werden.
  • Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines neuen Dokuments kann je nach Behörde variieren, beträgt jedoch in der Regel einige Wochen.

Kosten:
  • Die Gebühren für die Ausstellung eines neuen Passes oder Personalausweises richten sich nach den aktuellen Gebührentarifen der zuständigen Behörde.
  • Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn der Verlust durch Fahrlässigkeit verursacht wurde.