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Zusatzinformationen



Beschreibung Einführung:

Wenn sich Ihre Wohnadresse ändert, kann diese auf Wunsch auch in Ihrem Reisepass aktualisiert werden. Die Adressänderung wird als amtlicher Hinweis auf einer zusätzlichen Seite im Reisepass vermerkt. Bitte beachten Sie: Eine neue Ausstellung des Reisepasses ist hierfür nicht erforderlich.

Voraussetzungen:
  • Sie haben einen gültigen deutschen Reisepass.
  • Ihre neue Adresse ist bereits beim Einwohnermeldeamt gemeldet.
  • Sie erscheinen persönlich oder bevollmächtigen jemand, der Ihren Pass mitbringt.

Erforderliche Unterlagen:
  • Ihr gültiger Reisepass
  • Nachweis über die neue Adresse (z. B. Meldebescheinigung, falls noch nicht elektronisch abrufbar)
  • Gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn Sie jemanden beauftragen

Fristen:

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Frist. Wir empfehlen jedoch, die Adressänderung zeitnah nach Ihrem Umzug vorzunehmen – insbesondere, wenn Sie planen, mit dem Reisepass zu reisen oder sich im Ausland auszuweisen.

Kosten:

Die Eintragung der Adressänderung im Reisepass ist kostenfrei.

Rechtliches:
  • § 4 Passgesetz (PassG)
  • § 6 Passverordnung (PassV)
  • Bundesmeldegesetz (BMG)