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Zusatzinformationen



Beschreibung Einführung:

Der Personalausweis ist ein offizielles Ausweisdokument, das die Identität und Staatsangehörigkeit einer Person nachweist. Er ist in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr verpflichtend und dient unter anderem zur Legitimation im Alltag und bei amtlichen Vorgängen.

Voraussetzungen:

Um einen Personalausweis zu beantragen, muss die Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

Für die Beantragung des Personalausweises sind ein aktuelles biometrisches Passfoto, das alte Ausweisdokument (falls vorhanden), und bei der Erstantragstellung die Geburtsurkunde vorzulegen. Bei Verlust des alten Ausweises ist eine Verlustanzeige notwendig.

Fristen:

Der Personalausweis sollte spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des alten Dokuments beantragt werden, um Verzögerungen zu vermeiden. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Kosten:

Die Ausstellung eines Personalausweises ist gebührenpflichtig. Die Gebühren variieren je nach Alter des Antragstellers, für Personen unter 24 Jahren betragen sie in der Regel 22,80 Euro, für ältere Antragsteller 37,00 Euro.

Rechtliches:

Die Ausstellung und Verwendung des Personalausweises ist durch das Personalausweisgesetz (PAuswG) und die Personalausweisverordnung (PAuswV) geregelt. Diese Gesetze legen die Pflichten zur Mitführung, Gültigkeit und Nutzung des Dokuments fest.