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Zusatzinformationen
Wenn Sie umgezogen sind, muss die Adresse in Ihrem Personalausweis aktualisiert werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Ihre aktuelle Anschrift korrekt im Ausweisdokument zu führen.
Die Änderung erfolgt durch Aufbringen eines neuen Adressaufklebers auf der Rückseite Ihres Personalausweises. Sie können diesen Vorgang bequem online durchführen.
- Sie sind in eine neue Wohnung gezogen und haben diese innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Meldebehörde angemeldet.
- Sie besitzen einen gültigen Personalausweis.
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in unserer Gemeinde / Stadt.
- Ihr aktueller Personalausweis
- Nachweis über die neue Adresse (z. B. Wohnungsgeberbestätigung)
- Bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und deren Ausweise
Die Adressänderung im Personalausweis muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen.
Die Änderung der Adresse im Personalausweis ist kostenfrei.
- § 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)