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Beschreibung Einführung:

Wenn sich Ihre Wohnadresse geändert hat, müssen Sie auch die Adresse im Chip Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) aktualisieren lassen. Diese Adresse ist Teil des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion), mit dem Sie sich online sicher ausweisen können. Die Aktualisierung ist wichtig, damit Ihre Daten auch bei digitalen Behördengängen korrekt sind.

Mit diesem Online-Formular können Sie die Adressänderung einfach vorbereiten. Die endgültige Änderung erfolgt dann in der Regel vor Ort im Bürgerbüro.

Voraussetzungen:
  • Ihre neue Adresse muss bereits im Melderegister eingetragen sein (z. B. nach erfolgreicher Ummeldung).
  • Ihr Personalausweis oder eAT ist gültig und besitzt die aktivierte eID-Funktion.
  • Sie müssen persönlich erscheinen, da die Adresse im Chip vor Ort geändert wird.

Erforderliche Unterlagen:
  • Gültiger Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel
  • ggf. Meldebestätigung (falls die Ummeldung sehr kurzfristig erfolgt ist)
  • Terminbestätigung (wenn Sie einen Termin online gebucht haben)

Fristen:
Die Adressänderung sollte zeitnah nach dem Wohnsitzwechsel erfolgen – idealerweise innerhalb von zwei Wochen nach der Ummeldung.

Kosten:

Die Änderung der Adresse im Chip ist kostenfrei.

Rechtliches:
  • § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • § 27 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • § 19 Personalausweisverordnung (PAuswV)
  • § 78 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)