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Zusatzinformationen
Wenn sich Ihre Wohnadresse geändert hat, müssen Sie auch die Adresse im Chip Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) aktualisieren lassen. Diese Adresse ist Teil des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion), mit dem Sie sich online sicher ausweisen können. Die Aktualisierung ist wichtig, damit Ihre Daten auch bei digitalen Behördengängen korrekt sind.
Mit diesem Online-Formular können Sie die Adressänderung einfach vorbereiten. Die endgültige Änderung erfolgt dann in der Regel vor Ort im Bürgerbüro.
- Ihre neue Adresse muss bereits im Melderegister eingetragen sein (z. B. nach erfolgreicher Ummeldung).
- Ihr Personalausweis oder eAT ist gültig und besitzt die aktivierte eID-Funktion.
- Sie müssen persönlich erscheinen, da die Adresse im Chip vor Ort geändert wird.
- Gültiger Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel
- ggf. Meldebestätigung (falls die Ummeldung sehr kurzfristig erfolgt ist)
- Terminbestätigung (wenn Sie einen Termin online gebucht haben)
Die Änderung der Adresse im Chip ist kostenfrei.
- § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 27 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 19 Personalausweisverordnung (PAuswV)
- § 78 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)