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Zusatzinformationen
Wenn Sie umgezogen sind und eine eID-Karte besitzen, müssen Sie die Adresse auf Ihrer eID-Karte ändern lassen. Die Anschrift wird dabei nicht direkt auf der Karte vermerkt, sondern im Chip der Karte gespeichert und elektronisch aktualisiert. Mit der Adressänderung bleibt Ihre eID-Karte weiterhin gültig und aktuell.
Die Änderung können Sie einfach hier bei Ihrer zuständigen Meldebehörde hier online beantragen.
- Sie sind im Besitz einer gültigen eID-Karte.
- Sie haben Ihren Wohnsitz gewechselt und die neue Adresse bereits bei der Meldebehörde registrieren lassen.
- Sie erscheinen persönlich bei der Behörde oder nutzen – sofern angeboten – das Online-Verfahren.
- Ihre eID-Karte
- Bei persönlicher Vorsprache: gültiger Ausweis/Reisepass zur Identifikation
- Meldebestätigung (sofern nicht bereits im System hinterlegt)
- Kartenlesegerät oder Smartphone mit NFC-Funktion
- PIN Ihrer eID-Karte
- Software zur Authentifizierung (z. B. AusweisApp)
Die Adressänderung sollte zeitnah nach dem Wohnsitzwechsel erfolgen, idealerweise innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug.
Die Aktualisierung der Adresse auf der eID-Karte ist kostenfrei.
- § 1 Abs. 1 eIDKG (eID-Karte-Gesetz)
- § 8 eIDKAV (eID-Karte-Verordnung)
- Bundesmeldegesetz (BMG)