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Beschreibung Einführung:

Wenn Sie umgezogen sind und eine eID-Karte besitzen, müssen Sie die Adresse auf Ihrer eID-Karte ändern lassen. Die Anschrift wird dabei nicht direkt auf der Karte vermerkt, sondern im Chip der Karte gespeichert und elektronisch aktualisiert. Mit der Adressänderung bleibt Ihre eID-Karte weiterhin gültig und aktuell.

Die Änderung können Sie einfach hier bei Ihrer zuständigen Meldebehörde hier online beantragen.

Voraussetzungen:
  • Sie sind im Besitz einer gültigen eID-Karte.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz gewechselt und die neue Adresse bereits bei der Meldebehörde registrieren lassen.
  • Sie erscheinen persönlich bei der Behörde oder nutzen – sofern angeboten – das Online-Verfahren.

Erforderliche Unterlagen:
  • Ihre eID-Karte
  • Bei persönlicher Vorsprache: gültiger Ausweis/Reisepass zur Identifikation
  • Meldebestätigung (sofern nicht bereits im System hinterlegt)
  • Kartenlesegerät oder Smartphone mit NFC-Funktion
  • PIN Ihrer eID-Karte
  • Software zur Authentifizierung (z. B. AusweisApp)

Fristen:

Die Adressänderung sollte zeitnah nach dem Wohnsitzwechsel erfolgen, idealerweise innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug.

Kosten:

Die Aktualisierung der Adresse auf der eID-Karte ist kostenfrei.

Rechtliches:
  • § 1 Abs. 1 eIDKG (eID-Karte-Gesetz)
  • § 8 eIDKAV (eID-Karte-Verordnung)
  • Bundesmeldegesetz (BMG)