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Zusatzinformationen
Die Anmeldung zur Hundesteuer ist eine gesetzliche Verpflichtung für alle Hundebesitzer in der Kommune. Die Steuer dient zur Finanzierung kommunaler Dienstleistungen und zur Kontrolle der Hundepopulation. Nach der Anmeldung erhält der Hund eine Steuermarke, die sichtbar am Halsband getragen werden muss.
- Der Hund muss älter als drei Monate sein.
- Der Hund muss dauerhaft im Haushalt des Anmelders leben.
- Der Halter muss seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
- Ausgefülltes Anmeldeformular für die Hundesteuer.
- Nachweis über die Identität des Hundebesitzers (Personalausweis oder Reisepass).
- Nachweis über die Impfung des Hundes (Impfpass).
- Bei Hunden aus dem Tierheim: Bescheinigung über die Herkunft.
- Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung oder Zuzug des Hundes erfolgen.
- Änderungen (z. B. Umzug, Tod des Hundes) sind ebenfalls innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.
Die Hundesteuer beträgt im Gebiet der Stadt Schwalmstadt jährlich
für den ersten Hund | 66,00 € |
für den zweiten Hund | 96,00 € |
für den dritten und jeden weiteren Hund | 120,00 € |
Hundesteuermarken
Wenn eine Hundesteuermarke in Verlust gerät oder beschädigt wird, bekommen Sie bei uns eine Ersatzmarke. Diese wird mit einer Verwaltungsgebühr von 1,50 Euro berechnet.