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Zusatzinformationen



Beschreibung Einführung:

Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist erforderlich, wenn Sie in unsere Gemeinde ziehen. Sie dient der Erfassung Ihrer neuen Wohnadresse und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Voraussetzungen:

Sie müssen innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug in die Gemeinde Ihre neue Adresse anmelden. Dies gilt sowohl für Haupt- als auch für Nebenwohnsitze.

Erforderliche Unterlagen:

Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie den ausgefüllten und unterschriebenen Meldeschein mit. Falls vorhanden, benötigen Sie auch die Wohnungsgeberbestätigung.

Fristen:

Die Anmeldung muss spätestens zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgen, um Bußgelder zu vermeiden.

Kosten:

Die Anmeldung bei der Meldebehörde ist kostenfrei. Es fallen keine Gebühren für den Meldevorgang an.