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Zusatzinformationen
Die Vergabe einer Hausnummer erfolgt durch die örtliche Bauaufsichtsbehörde oder das zuständige Amt für Stadtplanung und -entwicklung. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung von Gebäuden und Grundstücken und ist essenziell für die Postzustellung, Notdienste sowie für die öffentliche Verwaltung.
Die Vergabe einer Hausnummer setzt voraus, dass ein gültiger Bauantrag für ein neues Gebäude gestellt wurde oder ein bestehendes Gebäude eine neue Nummer benötigt. Zudem muss der Antragsteller der Eigentümer des Grundstücks sein oder eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen können.
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplan des Grundstücks
- Baugenehmigung (falls zutreffend)
- Nachweis der Eigentumsverhältnisse (Grundbuchauszug)
- Vollmacht des Eigentümers (falls der Antragsteller nicht der Eigentümer ist)
Der Antrag auf Vergabe einer Hausnummer sollte idealerweise zeitgleich mit dem Bauantrag oder spätestens sechs Wochen vor der geplanten Nutzung des Gebäudes gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen.
Die Gebühren für die Vergabe einer Hausnummer variieren je nach Gemeinde und Aufwand. In der Regel liegen die Kosten zwischen 20 und 50 Euro. Genauere Informationen können bei der zuständigen Behörde erfragt werden.